Ausländische Betriebsstätteneinkünfte aus DBA-Staaten sind in Deutschland regelmäßig unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Allerdings sind die wirtschaftlichen Wirkungen des positiven und des negativen Progressionsvorbehalts aufgrund der Struktur des Einkommensteuertarifs nicht symmetrisch. Der Beitrag untersucht mit analytischen Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
die wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der asymmetrischen Wirkung des Progressionsvorbehalts ergeben. Abgeleitet werden kritische Steuersatzeinkommen, bei denen sich Grenzsteuersätze von 100% und mehr im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts ergeben. Gezeigt wird auch, dass die hieraus folgenden Planungsanreize robust sind im Hinblick auf Höhe und zeitliche Verteilung nachfolgender positiver Auslandseinkünfte. Hinterfragt wird, ob der Progressionsvorbehalt tatsächlich zu einem Mehraufkommen für den Fiskus führt. Diskutiert werden sodann die Vereinbarkeit des Progressionsvorbehalts mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot sowie die
Möglichkeiten zur Vermeidung der Steuersatzeffekte des negativen Progressionsvorbehalts.